Wofür steht eigentlich „EBITDA“?
Die Abkürzung kommt aus dem Englischen und steht für „Earnings before Interests, Taxes, Depreciation and Amortization“. Ins Deutsche wird dies meist mit „Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen“ übersetzt. Mit „Abschreibungen“ sind dabei sowohl diejenigen auf Sachanlagen als auch die auf immaterielle Vermögensgegenstände gemeint. Das EBITDA soll als betriebswirtschaftliche Kennzahl dabei helfen, Unternehmen objektiver zu bewerten, als es etwa über den reinen Ertrag möglich ist: Indem Zinsen, Steuern und Abschreibungen aus dem Ergebnis ausgeklammert werden, soll eine Firma in ihrer Rentabilität besser mit anderen verglichen werden können – unabhängig von Finanzierungsstruktur, Branche und Sitz in einem bestimmten Land. Denn die tatsächliche operative Kraft eines Unternehmens wird nicht selten durch Besteuerung, Finanzierungsstruktur, Rechnungswesen sowie Abschreibungsarten und -fristen verfälscht. Will man die Wirtschaftlichkeit einer Firma international und spartenübergreifend einordnen, wird meist das EBITDA herangezogen.
Wie wird das EBITDA berechnet?
Ermittelt werden kann die Kennzahl im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eines Unternehmens. Die Berechnung des Betriebsergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ist im Prinzip nicht allzu komplex: Zum regulären Betriebsergebnis vor Steuern werden in der GuV lediglich die Posten Zinsen und Abschreibungen wieder hinzugezählt. Vorsicht ist allerdings bei dem Begriff „Zinsen“ geboten. Denn dieser wird im EBITDA sehr weit gefasst: Hierzu zählen letztlich sämtliche Kosten aus allen Finanzierungsarten und auch Erträge aus Geldanlagen. Mit der sogenannten EBITDA-Marge ergibt sich zudem eine Möglichkeit, die Umsatzrentabilität eines Unternehmens zu ermitteln:
EBITDA-Marge in Prozent = EBITDA/Umsatz x 100